Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 093 [02]

Datierung: 3. Oktober 1440

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich verleiht die Fronmühle vor Hofgeismar gegen einen Jahreszins dem Ulrich Mulner und Heinrich Krebs.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich verleiht die ffronmule vor seiner Stadt Hofgeismar (Geißmar), die lange Zeit wüst gelegen hatte und dadurch baufällig geworden war, mit dem Ziel, dass sie wieder aufgerichtet wird und dem Stift entsprechende Einnahmen einbringt, gegen eine Jahrespacht (jerliche gulte) dem Ulrich Mulner (Nuler) und Heinrich Krebs, Bürger zu Hofgeismar bzw. deren Erben.

Sie sollen die Mühle wieder aufbauen und nutzen und nießen. Dafür zahlen sie jedes Jahr am 11. November (Martini) 6 Mark Geld. Der Erzbischof behält sich das Recht vor, die Mühle jederzeit an das Erzstift lösen zu können. Die nachweisbaren Baukosten werden den Pächtern dann nach Maßgabe des Rates von Hofgeismar erstattet.

- der geben ist am Montag nach Sant Michels tag ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 093 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14571 (Zugriff am 25.04.2024)