Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 090v [01]

Datierung: 26. September 14440

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Reinhard von Schweinsberg bittet um Zustimmung Erzbischof Dietrichs als Lehnsherr, seinen Teil des Zehnten zu Werkel an Heinrich Arndes verpfänden zu dürfen.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass der Ritter Gottfried (Gotfrid) von Schweinsberg (Sweinßperg), dessen Ehefrau Gertrut und ihre beiden Söhnen Ritter Hermann von Schweinsberg und Reinhard, den halben 12 Malter Korngülte aus dem halben Zehnten zu Werkel (Werckel), Mainzer Burglehen, mit Einverständnis Erzbischof Johanns dem Happel Katzman dem älteren, dessen Ehefrau und Erben, auf Wiederkauf verkauft hatten.

Reinhard von Schweinsberg sei zu ihm gekommen und habe berichtet, dass er ein Viertel des Zehnten, seinem Anteil, Mainzer Mannlehen, von Happel gelöst und ihn an Heinrich Arndes, Bürger zu Niederwildungen (Niddernwildungen), dessen Ehefrau Else und deren rechten Erben für 400 Gulden versetzen und auf Wiederkauf verkaufen wolle. Dafür bittet der um die Zustimmung des Erzbischofs als Lehnsherr. Diese erteilt der Erzbischof kraft dieser Urkunde mit der Maßgabe, dass Reinhard den Zehntanteil binnen 10 Jahren wieder löst. Die Rechte des Erzstiftes an dem Gut bleiben vorbehalten.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu ffritzlar am Montag nach Mauricij ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 090v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14562 (Zugriff am 28.03.2024)