Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 088v [02]

Datierung: 11. Januar 1439

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seiner Schulden (16 Gulden) bei Henne Renße.

Vollregest:

Henne Renße bekennt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr«, mit ihm bezüglich seines Dienstjahres übereingekommen ist. Der Erzbischof bleibt ihm 16 Gulden schuldig. Acht Gulden hat er heute als Abschlag bekommen und er quittiert diese Zahlung. Sein Dienstjahr hat am vergangen 11. November (Sant Mertins tag) begonnen und endet am Martinstag dieses Jahres. Henne hat den Ritter Hans von Erlebach, Hofmeister des Erzbischofs, gebeten, sein Siegel an diese Urkunde zu hängen.

- Der geben ist am Sontag nach der heiligen drier konig tag ...1439.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 088v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14558 (Zugriff am 19.04.2024)