Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 087 [01]

Datierung: 16. September 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich regelt mit der Verpfändung von Krautheim und Ballenberg die Bezahlung seiner Schulden bei Hans von Dürn.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass ihm der Ritter Hans von Dürn, sein »lieber Getreuer« 1.000 rheinische Gulden geliehen hat, nach Wortlaut einer Urkunde, die er ihm übergeben hat. Er muss und will es versuchen, ob er zusammen mit dem Domkapitel diese 1.000 Gulden auf Schloss Krautheim (Crutheim) bringen kann, in die Summe, die darauf lastet (steet). Gelingt dies nicht, will der Erzbischof ihm Schloss und Stadt Krautheim und Ballenberg samt Zubehör für die Summe, die darauf lastet, verschreiben, gemäß dem Wortlaut einer Notel, die er ihm dann gesandt hat. Der Erzbischof will ihm die 1.000 Gulden kommende Weihnachten zurückbezahlen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Heppenheim am ffritag nach des heiligen Crutzes tag Exaltationis ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 087 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14417 (Zugriff am 23.04.2024)