Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 086v [02]

Datierung: 29. Januar 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seiner Schulden (800 Gulden) bei Hans von Dürn.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schuldet dem Ritter Hans von Dürn (Durn), seinem »lieben Getreuen« und dessen Erben 800 Gulden Landeswährung, die dieser ihm schon vorher bar geliehen hat. Das Geld will der Erzbischof lastenfrei am St. Peterstag über ein Jahr [22. Februar 1442] bezahlen.

Sollte er in Zahlungsverzug geraten, geht dadurch entstehender Schaden zu Lasten des Erzstiftes und wird dann mit der Hauptsumme entrichtet. Die Höhe des Schadens wird der Erzbischof ihm ohne Einwand glauben. Die vorstehende Abmachung verspricht der Erzbischof unverbrüchlich zu halten und nichts dagegen vorzubringen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der da geben ist zu Miltemberg am Sontag nach Conversio Sancti Pauli ... 1441.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 086v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14416 (Zugriff am 20.04.2024)