Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 084v [03]

Datierung: 11. September 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich gibt zu Bensheim [?] gepfändete Güter wieder frei, nachdem er von der Schuldnerin eine Geldzahlung erhalten hat.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bekennt, dass er, als Hermann Welemann, ehemals Schultheiß zu Bensheim (Benßheim), verstorben war, sämtliche hinterlassenen Güter bekümmert und eingezogen hat, da er Forderungen an Hermann hatte. Kraft dieser Urkunde bekennt der Erzbischof, dass er sich durch Vermittlung des Hermann Rudeßheymer mit der Witwe des Hermann dahingehend geeinigt hat, dass er ihr die bekümmerten Güter, ausgenommen die Lehengüter, wieder zu ihren Händen stellt. Sie kann damit nach Gutdünken verfahren.

Die Witwe hat ihm im Gegenzug heute 160 gute rheinische Gulden bezahlt. Damit, das quittiert der Erzbischof, sind alle Forderungen abgegolten.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Steinheim am Sontag nach unser Frauwen tag Nativitatis ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 084v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14411 (Zugriff am 25.04.2024)