Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 083 [01]

Datierung: 17. Mai 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

König Friedrich [III.] bestätigt dem Erzbischof Dietrich alle Privilegien.

Vollregest:

Friedrich, römischer König, Mehrer des Reiches, Herzog zu Östereich (Osterich), Steiermark (Steyr), Kärnten (kernden) und Krain, Graf zu Tirol usw. bekennt usw. dass er dem Erzbischof Dietrich, seinem »lieben Neffen und Oheim«, Kurfürsten des heiligen römischen Reiches, Erkanzler durch Germanien, der ihn bei seiner Wahl, die Gott ihm gegönnt hat, so unterstützt hat, nun alle Ehren und Würden, die ihm gemäß dem Wortlaut der Goldenen Bulle zukommen, zugestehen will.

Erzbischof Dietrich habe ihm treffliche Sendboten mit der Wahl des heiligen Reiches geschickt und habe ihn unter anderem auch gebeten, ihm seine Freiheiten, Briefe, Privilegien, Rechte und Herrlichkeiten, Gnaden sowie das alte Herkommen zu erneuern und zu bestätigen. Dies vollzieht er nun kraft dieser Urkunde.

Der König kündigt sein Siegel an und verspricht, auch bei künftigen Gelegenheiten, so etwa bei seiner Wahl zum Kaiser, dies auf Wunsch zu wiederholen.

- Geben zu wienne .. 1440 an Erttage nach dem heiligen Pfingstag unsers Reichs jn dem ersten Jahr.

Ad mandatum domini regis Hermann(us) Hecht
R[egistra]ta Jacob(us) Widerl.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 083 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14403 (Zugriff am 25.04.2024)