Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 081v [01]

Datierung: 24. August 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich bestimmt Heinrich von Rudigszhausen genannt von der Tistel zu seinem Zentgrafen zu Mudach.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass er Heinrich (Henrich) von Rudigszhausen genannt von der Tisteln zu seinem Zentgrafen und Diener angenommen hat. Er soll die Zent Mudau innehaben und verwalten, wie das einem Zentgraf zukommt. Heinrich muss ein Pferd (rustig vnd geritten) auf seine Kosten bereithalten und auf Verlangen den Amtleuten zu Wildenberg und anderswo gewarten, zureiten und dienen. Während einer solchen Unternehmung werden ihm Kosten, Futter und Hufschlag gestellt. Man wird ihm kuntlichen mogelichen Reisigen schaden ersetzen, wie das bei Dienern üblich ist, Schäden muss er den Amtleuten auf Wildenberg auf Verlangen nachweisen.

Als Zentgraf erhält er jährlich 20 Gulden aus der Kellerei Amorbach. Sein Dienstjahr beginnt am heutigen Tag und verlängert sich nach einem Jahr. Der Erzbischof kann ihm das Amt jederzeit aufsagen. Ihm wird dann sein Dienstsold innerhalb des Dienstjahres anteilig ausgezahlt. Sein Gerichtsstand als Zentgraf ist vor dem Erzbischof bzw. dessen Räten. Heinrich leistet einen Eid und schwört treu und hold zu sein.
Erzbischof Dietrich kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Aschaffenburg am mitwochen an sant Bartholomeus tag des heiligen zwolfbotten ... 1400.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 081v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14399 (Zugriff am 20.04.2024)