Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 080v [02]

Datierung: 11. oder 18. August 1440[a]

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich verschreibt dem Ritter Johann von Hulßhoffen das Schultheißenamt zu Mainz.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich anerkennt die treuen Dienste, die der Ritter Johann von Hulßhoffen (Hulßhoven) ihm, seinem Amtsvorgänger Konrad und dem Stift Mainz geleistet hat. Deshalb überlässt er ihm (geluhen vnd beuelhen) das Schultheißenamt mit allen Nutzungsrechten und Einkünften. Ritter Johann hat einen Eid zu den Heiligen geschworen, das Schultheißenamt nach bestem Vermögen in seinen Würden und Rechten zu bewahren und dem Erzbishof und seinem Stift treu und hold zu sein. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Aschaffenburg vff donerstag [...][a] Assumptionis Marie ... 1440.

Fußnotenapparat:

[a] Ob der Donnerstag vor oder der nach dem Sonntag Assumptio Marie gemeint ist, wird in der Vorlage nicht mitgeteilt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 080v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/14397 (Zugriff am 28.03.2024)