Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 058v [01]

Datierung: 9. Juni 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich ist mit Meister Johann von Lysura, Doktor der geistlichen Rechte, seinem Vikar in geistlichen Dingen, bezüglich seiner Tätigkeit übereingekommen.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich ist mit Meister Johann von Lysuren, Doktor der geistlichen Rechte, seinem Vikar in geistlichen Dingen, übereingekommen. Meister Johann soll weiter Vikar, Rat und Diener sein. So lange er das Amt innehat, zahlt der Erzbischof ihm jährlich 100 rheinische Gulden, 50 am Martinstag [11. November] und 50 Gulden am Bonifatiustag [5. Juni]. Er weist seinen Ehrenfelser Zollschreiber Johann Heinsberg (Hemßperg) an, das erste Geld in der kommenden Woche gegen Quittung auszuzahlen, und dies auch in Zukunft wie oben ausgehandelt zu tun. Beide Seiten können den Dienstvertrag zum Ende eines jeden Jahres kündigen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Geben zu Castel am donerstag nach Sant Bonifacius tag ... 1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 058v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13614 (Zugriff am 28.03.2024)