Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 057v [01]

Datierung: 17. Juni 1440

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Schenck Konrad, Herr zu Erbach, bestätigt, dass er Selbstschuldner Erzbischof Dietrichs geworden ist gegenüber Hans von Hirschhorn für 1.000 Gulden.

Vollregest:

Schenck Konrad, Herr zu Erbach, bestätigt, dass er Selbstschuldner Erzbischof Dietrichs geworden ist gegenüber Hans von Hirschhorn (Hirßhorn) für 1.000 Gulden, zahlbar zu drei Zahlungszielen gemäß einem versiegelten Brief, den der Erzbischof von ihm hat.

Schenk Konrad muss dem Hans nun 192 Gulden zahlen. Also hat ihm der Erzbischof das Geld mit der Maßgabe gegeben, es an Hans von Hirschhorn weiterzureichen. Schenk Konrad quittiert dem Erzbischof über die Summe. Schenk Konrad kündigt sein Siegel an

- Der geben ist vff fritag nach Sant Viti tag ... 1440.

Nota: in ähnlicher Form hat auch Zurch von Steten dem Erzbischof quittiert, als er dann auch mit Schenk Konrad Selbstschuldner geworden ist.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 057v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13610 (Zugriff am 29.03.2024)