Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 049v [01]

Datierung: 17. April 1440

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich gewährt den Diebacher Juden Abraham Koe und dessen Ehefrau Fromut freies Geleit im Erzstift.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich gewährt den Diebacher Juden Abraham Koe und dessen Ehefrau (hußfrauwe) Fromut (ffromut) sowie derem gesinde, für die kommenden drei Jahre freies Geleit (vnser fry stracke sicher geleyte), zu Wasser und auf dem Land, in den erzbischöflichzen Landen.

Sollte das Ehepaar mit irgendwelcher Waren an eine Zollstelle kommen, muss es den entsprechenden Zolltarif entrichten, führen sie keyn zolbar gut mit sich, müssen sie den üblichen »Judenzoll« bezahlen.

Der Erzbischof gebietet allen Amtleuten und Untertanen, den Geleitsschutz zu beachten, wollen sie nicht die erzbischöfliche Ungnade auf sich ziehen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Der geben ist zu Ernfels am Sontage Jubilate ...1440.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 049v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13581 (Zugriff am 16.04.2024)