Mainzer Ingrossaturbücher Band 24
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StA Wü, MIB 24 fol. 040 [01]
Datierung: 5. Juli 1440
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Rorich Rietesel verzichtet auf jegliche Schadenersatzansprüche.
Vollregest:
Rorich Rietesel ist nach etlicher Verhandlung von dem Gericht Amöneburg (Amelburg) an den Erzbichof Dietrich verwiesen worden.
Da sein »gnädiger Herr«, Landgraf Ludwig von Hessen, nun in Werkel (Werckel) Freund des Mainzer Erzbischofs geworden ist, verzichtet Rorich gegenüber dem Erzbischof bzw. seinem Amtmann, Kellner, Schultheiß, Bürgermeister und den Bürgern in Amöneburg auf jeglichen Schadenersatz wegen seiner Gefangenschaft. Dies gelobt er und schwört einen Eid auf die Heiligen. Rorich kündigt sein Siegel an.
- Der geben ist am dinstag nach vnser lieben frauwen tag visitationis ... 1440.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Riedesel: Rorich (Aussteller)
- Hessen: Ludwig von (Nennung)
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Empfänger)
Ortsindex
- Werkel : Ort (Nennung)
- Amöneburg [Hessen] : Stadt (Nennung)
Körperschaften
- Amöneburg [Hessen] : Gericht (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 24 fol. 040 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/12972 (Zugriff am 19.02.2025)