Mainzer Ingrossaturbücher Band 24
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StA Wü, MIB 24 fol. 038 [01]
Datierung: 2. September 1440
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Dietrich von Mainz schuldet dem Ritter Beringer von Berlichingen 1.500 Gulden.
Vollregest:
Erzbischof Dietrich von Mainz schuldet dem Ritter Beringer von Berlichingen bzw. dessen Erben 1.500 rheinische Goldgulden, die dieser ihm zum Nutzen des Mainzer Stiftes geliehen hat. Der Erzbischof will die Summe am kommenden 22. Februar 1441 [Peterstag Kathedra] zurückzahlen. Geschieht das nicht, gehen daraus entstehende Kosten zu Lasten des Erzstiftes.
Als Sicherheit stellt der Erzbischof Geiseln, nämlich seinen Bruder Schenk Otte von Erbach (Erpach), Henne von Bellersheim (Beldersheim), seinen Marschall, Zurch von Steten und Hans von Wittstatt (Witstat), alles »liebe Getreue«. Werden die Hauptsumme bzw. der eventuell entstandene Schaden nicht wie vereinbart bezahlt, kann Ritter Beringer die Geiseln mündlich oder schriftlich mahnen, die dann unverzüglich und persönlich mit einem Knecht und zwei Pferden nach Tauberbischofsheim (Bischoffzheim) in ein von Beringer ausgesuchtes öffentliches Wirtshaus jn leistunge rijten und dort so lange Einlager halten müssen, bis das Geld bezahlt ist. Die Geiseln dürfen sich nicht gegenseitig entschuldigen. Stirbt eine Geisel, ihr Knecht oder ihr Pferd, muss auf Mahnung binnen 14 Tagen gleichwertiger Ersatz geschaffen werden. Des Erzbischofs Bruder Schenk Otte kann für sein persönliches Einlager einen Ersatzmann stellen.
Erzbischof Diethrich gelobt, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten. Seinen Geiseln verspricht er, sie gütlich aus der Geiselschaft zu lösen und dabei schadlos zu halten. Er kündigt sein Siegel an.
Die Bürgen versprechen und geloben, gute Bürgen zu sein. Sie kündigen alle an, ihre Siegel an die Urkunde zu heften
- Der geben sit zu Heppenheim am ffritag nach sant Egidien tag ...1440.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Aussteller)
- Berlichingen: Beringer von (Empfänger)
- Schenk zu Erbach: Otto (Bürge)
- Bellersheim: Johann (Henne) von (Bürge)
- Stetten: Zurch von (Bürge)
- Wittstatt: Hans von (Bürge)
Ortsindex
- Rhein : Währungsgebiet (Rhein) (Nennung)
- Heppenheim a.d.B. : Stadt (Heppenheim a.d.B.) (Ausstellungsort)
- Bischofsheim [Tauber] : Stadt (Nennung)
Körperschaften
- Erbach [Odenwald] : Schenken zu Erbach (Nennung)
- Berlichingen : Herren von (Nennung)
- Bellersheim : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 24 fol. 038 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/12970 (Zugriff am 27.03.2025)