Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 047 [01]

Datierung: 9. April 1440

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Hans Bache sagt zu, sich auf Mahnung des Erzbischofs Dietrich erneut in ein Gefängnis zu begeben.

Vollregest:

Hans Bache bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihn gefangen genommen und in ein Gefängnis gesteckt hatte. Auf Bitte seiner guten frunde hat der Erzbischof ihm wegen der Gefangenschaft einen Tag gegeben. Hans sagt zu untverzüglich, zu jeder Zeit und wohin auch immer dorthin zu kommen, wo ihn der Erzbischof oder dessen Beauftragter auffordert sich zu stellen, und das Schloss ohne Wissen des Erzbischofs oder seines Beauftragten nicht zu verlassen. Das hat er mit Handtreu gelobt und danach einen perönlichen Eid zu Gott und den Heiligen egschworen.

Als Sicherheit setzt er seinen Bruder Madern als Bürgen. Sollte er so bose vnd snode handeln und seinen Eid brechen, wird sein Bruder sich für ihn in Gefangenschaft begeben. Madern bestätigt dies und leistet einen Eid zu Gott und den Heiligen, dass er im eintretenden Fall dem nachkommen wird.

Sollte Erzbischof Dietrich sterben, geht der Anspruch auf seinen Amtsnachfolger über.

Hans Bache bitten den Ritter Kuno von Praunheim (Prumheim), sein Siegel an diese Urkunde zu hängen, was dieser zusagt. Madern bittet Hans von Erlebach, Hofmeister des Erzbischofs, seinen »lieben Vetter«, sein Siegel für ihn anzuhängen, was Hans von Erlebach zusagt,solange ihm kein Schaden daraus entsteht.

- Der geben ist am Samptag nach dem Sontag Quasimodo geniti ... 1440.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 047 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/12968 (Zugriff am 28.03.2024)