Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 006v [03]

Datierung: 16. Januar 1436

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich hat Wiprecht Rüdt von Bödigheim zu seinem Amtmann in Buchen gesetzt. 

Vollregest:

Erzbischof Dietrich hat Wiprecht Rüdt (Rude) von Bödigheim (Budickeim) zu seinem Amtmann in Buchen (Bucheim) gesetzt. Er wird ihm jährlich am 11. November (Martini) aus der dortigen Kellerei 100 Gulden zahlen. Weitere Einnahmen im Amt stehen ihm nicht zu. Er kann erst seines Amtes entsetzt werden, wenn ihm die 500 Gulden und die darauf liegenden Gülte bezahlt wurden, die man ihm gemäß der diesbezüglichen Urkunde schuldig ist. Das Amtsjahr beginnt und endet am 22. Februar (Peters tag ad cathedram).

- Actum Bischofsheim am Mantage nach dem Achtezehenden ... 1436.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 006v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10946 (Zugriff am 29.03.2024)