Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 006v [02]

Datierung: 17. November 1434

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich hat Gans von Dürn zu seinem Amtmann und Keller zu Schauenburg gesetzt. 

Vollregest:

Erzbischof Dietrich hat Gans von Dürn (Dorne) zu seinem Amtmann und Keller zu Schauenburg (Schauwenburg) gesetzt. Er soll dort auf Kosten des Erzbischofs wohnen und sich selbander beritten bereithalten. Der Erzbischof zahlt ihm jährlich in den Ostertagen 20 Gulden. Das Amtsjahr beginnt und endet am 19. November (Elisabeth tag). Gans soll sämtliche Einkünfte des Amtes einnehmen und dem Erzbischof darüber Rechnung legen.

- Actum Heppenheim quinta post Martini ... 1435.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 006v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10879 (Zugriff am 29.03.2024)