Mainzer Ingrossaturbücher Band 24
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StA Wü, MIB 24 fol. 006 [03]
Datierung: 3. Oktober 1435
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Dietrich ernennt Leonhard von Rosembach zum Amtmann auf dem erzbischöflichen Teil von Neufels.
Vollregest:
Erzbischof Dietrich hat Herrn Leonhard von Rosembach zum Amtmann auf seinem Teil von Neufels (Nuwenfels) gemacht. Er soll dort wohnen und sich mit 4 gerüsteten Pferden dort aufhalten. Ihm stehen alle zur Hälfte zugehörigen Einkünfte zu, außer die der Hohen Gerichtsbarkeit (freuel vnd buße uber hals vnd heubt). Er erhält dazu jährlich 50 Gulden, eine Hälfte in den Ostertagen, die anderen am Ende des Jahres. Das Amtsjahr beginnt und endet am 16. Oktober (Gallen tag).
- Actum Heppenheim secunda post Michaelis ... 1435.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Aussteller)
- Rosembach: Leonhard von (Empfänger)
Ortsindex
- Heppenheim a.d.B. : Stadt (Heppenheim a.d.B.) (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Neufels : Amt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 24 fol. 006 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10876 (Zugriff am 29.03.2024)