Mainzer Ingrossaturbücher Band 14
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StA Wü, MIB 14 fol. 321v [01]
Datierung: 1353
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Die Gemeiner der Burgen Stein (Steyn) und Kallenfels (Kaldenfels) verpflichten sich, nichts gegen die Stifte Mainz, Trier und Speyer zu unternehmen.
Vide infra eodem so [1]353.
Item obenstehende Verpflichtung ist seither bei Erzbischof Uriel [?] durch ein beteidigung myns Heren des Tutzschenmeisters geandert und abegetan und ist ein anderer vßtrag verfast.
Vollregest:
[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Uriel [Eb. 1508-1514] (Nennung)
Ortsindex
- Stein [Kallenfels] : Burg (Nennung)
- Kallenfels : Burg (Nennung)
Körperschaften
- Stein [Kallenfels] : Gemeiner [Stein-Kallenfels] (Aussteller)
- Trier : Erzstift (Nennung)
- Speyer : Hochstift (Nennung)
- Deutschland/deutsch : Deutschordensmeister (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 14 fol. 321v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9661 (Zugriff am 18.04.2024)