Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 321v [01]

Datierung: 1353

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Gemeiner der Burgen Stein (Steyn) und Kallenfels (Kaldenfels) verpflichten sich, nichts gegen die Stifte Mainz, Trier und Speyer zu unternehmen.

Vide infra eodem so [1]353.

Item obenstehende Verpflichtung ist seither bei Erzbischof Uriel [?] durch ein beteidigung myns Heren des Tutzschenmeisters geandert und abegetan und ist ein anderer vßtrag verfast.

Vollregest:

[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 321v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9661 (Zugriff am 18.04.2024)