Mainzer Ingrossaturbücher Band 14
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StA Wü, MIB 14 fol. 305v [01]
Datierung: 3. Juni 1411
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann empfängt den Ritter Wernher von Falkenberg, dessen Bruder Hans und dessen Sohn Wernher zum Ausgleich geleisteter Dienste als erbe Manne. Er überlässt ihnen das Dorf und Gericht Holzheim (Holtzheim) vor Fritzlar als aufgetragenes Erblehen, löst mit Hilfe der Stadt Fritzlar ein verpfändetes Burglehen in der Stadt Wildungen der Herren von Waldeck aus und gewährt ihnen eine jährliche Zahlung aus der Fritzlarer Kellerei.
Vollregest:
- ... gegeben ... Eltuil des nehsten mitwochen nach dem heiligen phingestage ... 1411.
[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Falkenberg: Werner von (Empfänger)
- Falkenberg: Hans (Johann) von (Nennung)
- Falkenberg: Else von (Nennung)
- Falkenberg: Jsude von (Nennung)
- Falkenberg: Johann von (Nennung)
Ortsindex
- Wildungen : Stadt (Nennung)
- Holzheim [Fritzlar] : Dorf (Nennung)
- Fritzlar : Stadt (Nennung)
- Fritzlar : Liebfrauen-Kirche (Nennung)
- Fritzlar : St. Peter (Nennung)
Körperschaften
- Holzheim [Fritzlar] : Gericht (Nennung)
- Fritzlar : Kellerei (Nennung)
- Waldeck [Eder] : Grafen von (Nennung)
- Falkenberg [Wabern] : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 14 fol. 305v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/9645 (Zugriff am 06.05.2024)