Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 137 [01]

Datierung: 12. November 1405

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann leiht die halbe wilthube, die in der Heppenheimer Gemarkung liegt und an das Hubgericht Lorsch gehört, und bisher dem Ritter Johann von Hattenheim von Erzbischof und seines Stifts wegen gehört hat, dem Wilhelm Jude vom Steyne, dessen Ehefrau Konne bzw. deren männlichen und weiblichen Erben, wie das am Hubgericht Gewohnheit und Recht ist. Sie genießen das Recht der Hübner zu Lorsch.

Vollregest:

- Datum Gernsheim 1405 in crastino omnium sanctorum.

[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 137 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7291 (Zugriff am 29.03.2024)