Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 129 [02]

Datierung: 22. Oktober 1405

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Bau eines Bergfrieds in Rückingen.

Vollregest:

Erzbischof Johann ordnet an, in Rückingen einen Bergfried zu zymmern vnd uff zuslahen. Aufgrund geleisteter und künftig erwarteter Dienste beauftragt er seinen »lieben Getreuen« Ritter Johann von Rüdigheim, diesen Bergfried für ihn mit jnbuwe graben vnd zinnen zu errichten (machen vnd befesten). Er darf darin zu wohnen und muss dem Erzbischof zu Lebzeiten damit gewarten. Nach des Erzbischofs Tod verbleibt er im Besitz, der Turm soll aber dem Mainzer Stift, den Amtleuten und Mannen zu allen Notwendigkeiten auf ewig geöffnet sein.

- Datum Hanawe ipsa die deati Severii episcopi ... 1405.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 129 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7276 (Zugriff am 18.04.2024)