Mainzer Ingrossaturbücher Band 14
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StA Wü, MIB 14 fol. 090v [01]
Datierung: 24. Juli 1404
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
- Judenschaft
- Judenschaft [Buchen Ow.]
- Judenschaft [Külsheim]
- Judenschaft [Dieburg]
- Judenschaft [Miltenberg]
- Judenschaft
- Judenschaft
- Judenschaft [Dürn]
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann nimmt die Juden in den neun Städten [a] in seinen Schutz. Sie dürfen leihen, geben und nehmen wie es Judenrecht ist, außer "kilche bludig gewant vnd naß duch". Sie unterstehen nur seiner Gerichtsbarkeit und genießen Freizügigkeit.
Vollregest:
[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]
Fußnotenapparat:
[a] Bei den Neun Städten im Oberstift handelt es sich um die Gemeinden Amorbach, Aschaffenburg, Buchen, Dieburg, Külsheim, Miltenberg, Seligenstadt, Tauberbischofsheim und Walldürn.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
Ortsindex
- Oberstift : Neun Städte (Nennung)
Körperschaften
- Amorbach : Judenschaft (Empfänger)
- Buchen [Odenwald] : Judenschaft [Buchen Ow.] (Empfänger)
- Külsheim : Judenschaft [Külsheim] (Empfänger)
- Dieburg : Judenschaft [Dieburg] (Empfänger)
- Miltenberg : Judenschaft [Miltenberg] (Empfänger)
- Bischofsheim [Tauber] : Judenschaft (Empfänger)
- Seligenstadt : Judenschaft (Empfänger)
- Dürn [Walldürn] : Judenschaft [Dürn] (Empfänger)
- Aschaffenburg - Judenschaft : Aschaffenburg - Judenschaft (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 14 fol. 090v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6801 (Zugriff am 25.04.2024)