Mainzer Ingrossaturbücher Band 14
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StA Wü, MIB 14 fol. 111v [02]
Datierung: 5. Juni 1405
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Johann bestätigt, dass dem Edelknecht Heinrich Geiling von Altheim eine Geldschuld nicht wie vereinbart ausgezahlt worden ist. Er setzt ihm deshalb [nicht genannte] Geiseln und Bürgen und weist ihm Abschlagszahlungen aus den Zollgeldern in Lahnstein an.
Vollregest:
[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Johann II. [Eb. 1396/97-1419] (Aussteller)
- Geiling von Altheim: Heinrich (Empfänger)
- Peter [Zollschreiber Lahnstein] (Nennung)
Ortsindex
- Lahnstein : Zoll (Nennung)
Körperschaften
- Altheim [Dieburg] : Geiling von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 14 fol. 111v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6743 (Zugriff am 19.04.2024)