Mainzer Ingrossaturbücher Band 14

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StA Wü, MIB 14 fol. 357v [01]

Datierung: 28. Juni 1412

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Johann bekennt mit dieser Urkunde, dass die Brüder Peter, Clese, Reynolt, Henne, Jeckell, Schaffrude und Hermann zum Weidenhof (Wydenhoffe) zu Mainz ihre Verwandtschaft (gebu<e>sem) und ihre Nagelmagen, namentlich die Brüder Götz (Gotz) und Henne zum Jungen (Jüngen) sowie Jeckell zu Landeck (Landecke) den Jüngeren, Bürger zu Mainz, darauf hingewiesen haben, dass sie Dienstmannen des Erzbischofs und des Stiftes sind und alle Rechte und Freiheiten genießen und sich derer bedienen dürfen, wie andere Dienstmannen auch.

Vollregest:

- Datum Eltuil ... 1412 jn vigilia Sanctorum Petri et Pauli apostolorum.

[Ein Vollregest sowie eine Ablichtung der Quelle werden zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle aufgenommen. Die vorkommenden Personen, Orte und Sachen sind aber bereits vollständig indiziert]

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 14 fol. 357v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/10092 (Zugriff am 25.04.2024)