Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

3168 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 938.

Vigener, RggEbMz Nr. 0937

Datierung: 18. Dezember 1357

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach entscheidet einen Streit zwischen Ywan und seiner Mutter Irmentrud von Sachsenhausen einerseits und Gottfried Terkis und seiner Frau Gebe andererseits.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach entscheidet zwischen Ywan und seiner Mutter Irmentrud von Sachsenhausen (Saschenhusen) einerseits und Gottfried Terkis (auch: Der-, Ther-) und seiner Frau Gebe andrerseits über etliche Lehen und Güter und die unfreundlichen Worte, die gefallen sind. Ywan hat für sich und seine Mutter die Entscheidung zu halten gelobt, dasselbe haben für Gottfried, der (von ehafter not wegen) verhindert ist, Dietrich von Hardenberg, Kanoniker des Stifts zu Fritzlar, und Heidenreich von Elkerhausen, erzb. Landvogt zu Rusteberg, versprochen.

Nach Befragung seines Rates und vieler anderer weiser Leute entscheidet der Erzbischof: 1. Das Lehen, worüber sie seit langem streiten, soll dem Ywan und seinen Brüdern bleiben. An diesem Lehen und den bisher strittigen Gütern soll Terkis die andere Partei in keiner Weise mehr hindern. - 2. Wegen der Kosten, die diese Streitigkeiten beiden Parteien verursacht haben, soll keine an die andere Forderungen stellen. - 3. Die Worte, die Ywan gegen den alten Terkis gebraucht hat, soll er wieder gutmachen nach Urteil Dietrichs und Heidenreichs, doch so, dass er bei seiner Ehre bleibe.

- D. Eltvil feria secunda ante Thome apostoli 1357.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0937, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7228 (Zugriff am 29.03.2024)