Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0897

Datierung: 4. Oktober 1357

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 266, daraus (15. Jh.) 3 fol. 140v und (16. Jh.) Magdeburg, Kopiar 1538 (152) fol. 25.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach verpfändet dem Ritter Hermann von Ershausen ein Achtel der Burg Bischofsstein.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach tut kund, dass er sich mit dem Ritter Hermann von Ershausen (Errershusin) und dessen Bruder Otto über alles geeinigt hat, was er, seine Vorgänger und das Erzstift ihnen schuldeten und wofür ihnen ein Achtel des erzb. Schlosses Bischofsstein (zum Steyne) mit dem Zugehörigen sowie ein Teil des Gutes und der Gülte, die in den Dörfern Dorla (-lan) und Langula (Langelo) dem Erzstifte fällig sind, verpfändet waren. Er hat diese Schulden bezahlt bis auf 50 Mark lötiges Silber, Mühlhäuser Währung, wofür sie das Achtel des Schlosses zu Pfand haben. Alle früheren Briefe hierüber sind ungiltig.

- D. Eltvil feria quarta post festum Michaelis 1357.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0897, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7188 (Zugriff am 29.03.2024)