Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

3168 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 848.

Vigener, RggEbMz Nr. 0847

Datierung: 13. Juli 1357

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: München, Reichsarchiv (Mainz, Erzstift fasc. 100c). Das Siegel (zerbrochen) an Pressel. - Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 242v, daraus (15. Jh.) 3 f. 129v. - Verz.: v. Freyberg, Regesta Boica 8, 375.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach nimmt die Ritter Heinrich und Friedrich von Osterode zu Erbburgmannen auf der Harburg an.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach nimmt die Ritter Heinrich und Friedrich von Osterode (Ostirrode) zu Erbburgmannen auf dem erzb. Schlosse Harburg, wo sie die Hofstatt, die von des von Ebeleben (-leyben) Haus bis an den runden-(senweln) Turm reicht, zu einem Sitze ausbauen sollen. Wenn er das Schloß mit seinem Oheim, dem Markgrafen von Meißen, mit dem gemeinsam er es besitzt (mit dem wir darane sitzen), teilen wird und dann die Hofstatt auf den Teil des Markgrafen fällt, so soll er den Brüdern eine andere Hofstatt auf seinem Teile anweisen. Er verschreibt ihnen als Burglehen 4 Mark Silber jährlich von folgenden mainzischen Gütern, die sie innehaben sollen: von dem Vorwerkshof bei dem Dorfe Hugeworbisz unterhalb der Harburg und die Gülte an dem strytgude zu Bernterode und die Gülte zu Nydern-Asla, auch an dem strytgute. Kommen die 4 Mark auf diese Weise nicht ganz ein, so soll das Fehlende aus dem strytgute zu Hedewygerode gegeben werden. Sie sollen Burgdienst (insesse) tun. Das Burglehen bleibt ihnen, auch wenn der Erzbischof Harburg löst.[a] Wenn er das Burglehen, was er jederzeit kann, mit 40 Mark Silber einlöst, sollen sie ihm von ihrem Eigengut zunächst bei Harburg eine Gülte von 4 Mark auflassen und als Burglehen wiedererhalten. Der erzb. Amtmann auf der Harburg soll ihnen in Nöten das Schloß öffnen. Der Erzbischof will sie bei ihren Lehen halten (in werde und in eren) wie die erzb. Burgmannen zu Rusteberg und Worbis (Wurbisze).

- G. zu Eltevil off sante Margareten dag der junfrauwen 1357.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Reg. 549.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0847, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7138 (Zugriff am 28.03.2024)