Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0845

Datierung: 13. Juli 1357

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Archiv: Vigener, Regesten

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Kopfregest:

Erzbischof Gerlach erlaubt, dass Hermann von Schweinsberg seinen Teil der Pfandburg Rosenthal und das Gericht Bulenstrut seinem Sohne Werner oder seinen anderen Söhnen verpfänden darf.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach erlaubt, dass Hermann von Schweinsberg (Swens-), der mit Ludwig Schenk das erzb. Schloß Rosenthal und das Gericht »die Bulenstrut« mit dem Zugehörigen zu Pfand trägt,[a] seinen Teil dieses Pfandbesitzes seinem Sohne Werner oder seinen anderen Söhnen verpfänden darf. Der oder die Söhne (zwei oder alle), denen Hermann seinen Teil verpfändet, sollen die Pfandschaft innehaben gemäß der erzb. Urkunde über die Verpfändung [a] und sollen vom Erzbischof wie andere Amtleute geschützt werden.

- D. Eltevil die beate Margarete virginis.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Reg 416.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0845, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7136 (Zugriff am 25.04.2024)