Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0821

Datierung: 30. Mai 1357

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Archiv: Vigener, Regesten

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach und Philipp Rost von Alzey klären die Lehensabhängigkeit von Gütern in Eschborn und Gau-Algesheim.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach bekennt: Philipp Rost von Alzey, sein lieber Getreuer, ist am 30. Mai (off den dinstag in der pingstwochen) 1357 zu Eltville vor ihn gekommen und hat vor ihm und seinen Mannen beschworen, dass das Gericht zu Eschborn (Esschenburne), eine Gülte von 84 Malter Frucht in demselben Dorfe und eine Gülte von 1 Pfund Mainzer (Menschir) Pfennige zu Gau-Algesheim (Alginsheim) ihm gehörten als Lehen von der Abtei Lorsch.[a] Gleichzeitig mit Philipp beschworen der Ritter Heinrich Winther und der Edelknecht Gieselbrecht (Gyselbrecht) vom Stein (Steine), Philipps Ganerben, die Wahrheit seiner Aussagen. Da nun der Erzbischof die Abtei Lorsch besitzt und die zu ihr gehörigen Mannen ihm verbunden sind und Philipp und dessen Ganerben jene Güter von ihm behalten haben nach dem Urteil seiner Mannen, so erklärt er, dass sie die Güter zu Lehen halten, bis diese ihm oder ihnen vor seinen Mannen mit besserem Rechte abgewonnen werden.

- D. Eltevil anno et die superius annotatis.

Fußnotenapparat:

[a] behilt ... off den heilgin die gu‹o›t ... und daz die ... rurten und ruren zu‹o› lehin.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0821, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7112 (Zugriff am 28.03.2024)