Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0818

Datierung: 25. Mai 1357

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 1 fol. 94v und Lib. reg. 5 fol. 317. - Gedr.: Würdtwein, Nova subsidia 7, 287 (aus der Kopie).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Klage der erzbischöflichen Bevollmächtigen in Tauberbischofsheim gegen die von Salza.

Vollregest:

Wiprecht von Dürn, Ritter, Ratmann Erzbischof Gerlachs und seines Stiftes gegen weiland Herrn Heinrich von Salza und dessen Witwe Gude, die zu ihrem Ratmann Herrn Friedrich von Seldeneck gekoren haben, und Eberhardt Rüdt von Bödigheim (Budenkein), Edelknecht, von beiden Parteien als Drittmann gekoren, bekunden: Sie alle drei sind vom Erzbischof gemahnt worden, nach [Tauber-] Bischofsheim zu kommen.

Dort klagte Konrad Rüdt als Bevollmächtigter des Erzbischofs gegen die Erben Heinrichs von Salza, dass Heinrich und seine Erben einige Artikel nicht so erfüllt hätten, wie der Brief bestimmt, den Heinrich für sich, seine Frau und seine Erben den Vorgängern Erzbischof Gerlachs, ihren Nachfolgern und dem Erzstifte gegeben und beschworen hatten. Erkinger von Seinsheim (Sauwisheym) erklärte dagegen namens der Erben von Salza, sie wären nicht verpflichtet, den Brief zu halten oder zu verantworten. Darauf wurde die Frage den dreien zur Entscheidung gegeben. Friedrich erklärte allein auf seinen Eid, die von Salza brauchten den Brief nicht zu halten. Wiprecht und Eberhardt aber erklärten und erklären in dieser Urkunde, dass sie ihn halten müssen.

- Gescheen und geben zu Bischofesheym uff sent Urbanstag 1357.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0818, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7109 (Zugriff am 20.04.2024)