Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0816

Datierung: 23. Mai 1357

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Archiv: Vigener, Regesten

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Engelhard von Hirschhorn und versetzt ihm u.a. die Mittelburg Steinach.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach bekennt, dass sein lieber und getreuer Engelhard von Hirschhorn (vome Hirczhorne), Ritter, ihm 1.200 Flor. Gulden geliehen hat, und versetzt ihm dafür Steinach, die Mittelburg, halb, die dem Erzstifte gehört, und das Dorf Epfenbach (-in-) mit allem Zugehörigen (Gerichten, Vogteien, Holz, Wasser, Weide; Äckern, Wiesen, Leuten und Gütern) zur freien Nutznießung. Die Lösung mit 1.200 Gulden steht dem Erzbischof jederzeit zu. Die Burg (hus) steht ihm offen, nur nicht wider Engelhard und dessen Erben und Boppe von Helmstatt (-stad) und dessen Erben, mit denen Engelhard von des Erzbischofs wegen Burgfrieden halten muss. Wenn Engelhard mainzisches Kriegsvolk in die Burg aufnehmen soll, muß ihm zuvor Schadloshaltung versprochen werden. Geht die Burg in mainzischer Sache verloren, so hat der Erzbischof die 1.200 Gulden binnen einem Monat zurückzuzahlen; tut er das nicht, so darf Engelhard ihn pfänden. Gerlachs Nachfolgern steht die Burg offen, sobald sie diese Pfandschaft gleichfalls verbriefen.

- D. Eltevil feria tercia ante festum penthec[ostes] 1357.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0816, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7107 (Zugriff am 25.04.2024)