Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0804

Datierung: 2. Mai 1357

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Archiv: Vigener, Regesten

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Vollregest:

Eltville - Erzbischof Gerlach bekennt: Die Brüder Heinrich (Ritter), Burkart und Dyle von Westernhagen (von dem Westirhaine), seine Getreuen, haben ihn unterrichtet, dass das Vorwerk zu Nesselröden (Neszilryde), das sie dem Hans von Halle, Bürger zu Duderstadt (Dudirstad), mit allem Rechte verliehen hatten nach Lehenrecht ihnen durch Sterbefall zugefallen (erstorben) ist und daß, kurz bevor das Gericht zu Gieboldehausen (Gobildehusen) an den Erzbischof kam,[a] von den Vögten des Herzogs [von Braunschweig] unberechtigte Vogtei dem Vorwerke aufgezwungen werden ist. Der Erzbischof will nun dieses Gut, das die von Halle in dem Dorfe [Nesselröden] hinterlassen haben, ohne Vogtei lassen wie andere Vorwerke der von Westernhagen; sein Amtmann zu Gieboldehausen soll sie bei diesem Rechte behalten.

- D. Eltevil feria tercia post festum beatorum Philippi et Jacobi apostolorum 57.

Quellenkommentar:

[a] Im Jahre 1342 kaufte Erzbischof Heinrich u. a. Gieboldehausen und das Zugehörige vom Herzog von Braunschweig. Urk. des Herzogs Heinrich und seiner Frau Hedwig vom 20. Febr. 1342, gedr.: Wenck, Hass. Landesgesch. 2, UB. 354. Vgl. Joh. Wolf, Gesch. des Eichsfeldes 2, 29. Schon Erzbischof Balduin von Trier hatte als Verweser des Erzstiftes die Hälfte der Burg von dem Herzog erworben. Urk. v. 1334 Aug. 9, gedr.: Schunk, Beitr. z. Mainz. Gesch. 2, 322; reg.: v. Wintzingerode-Knorr, Wüstungen des Eichsfeldes 481.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0804, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7095 (Zugriff am 18.04.2024)