Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0794

Datierung: 26. April 1357

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Archiv: Vigener, Regesten

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Kopfregest:

Erzbischof Gedach tut kund, dass·er dem Johann von Langula sechs Hufen Land vor seiner Stadt Langensalza erblich verliehen hat

Vollregest:

Aschaffenburg - Erzbischof Gedach tut kund, dass·er dem Johann von Langula (Langelo), seinem Burgmann zu Langensalza (Salcza), 6 Hufen Landes vor seiner Stadt Langensalza mit allen Rechten für 40 lötige Mark Mühlhäuser Währung erblich verliehen (erblich virlenit und virerbit) hat. Johann muß von jeder Hufe 3 Malter Korn, Erfurter Maß - und zwar je 1 Malter Weizen, Roggen und Gerste - dem Erzbischof nach Langensalza liefern, es sei denn, da er durch einen Krieg des Erzbischofs an der Bestellung des Ackers verhindert oder dieser so beschädigt werde, dass er die Gülte nicht liefern kann. Die Hufen sind verkäuflich, teilbar jedoch nur so, dass mindestens je 2 Hufen zusammenbleiben. Sollten Johann oder seine Erben etwas von den 6 Hufen einbüßen, so soll er sie mit Weiden oder Wiesen entschädigen.

- D. Asch[affenburg] feria quarta post Marci ewangeliste 1357.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0794, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7085 (Zugriff am 28.03.2024)