Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

3168 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 770.

Vigener, RggEbMz Nr. 0769

Datierung: 8. März 1357

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: München, Reichsarchiv (Mainz, Erzstift fasc. 100b). Die großen Siegel des Erzbischofs und des Domkapitels, beschädigt, an Presseln. - Kop. (unvollständig, da f. 227 fehlt): Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 226. - Gedr.: Würdtwein, Nova subsidia 7, 283. - Reg.: v. Freyberg, Regesta Boica 8, 369.
    Der Revers des Ritters Konrad Ru<o>dde (auch: Rudde), Burggrafen zu Wildenberg, mit der eingerückten erzb. Urkunde, ist vom 10. März (g. an dem nehsten fritage vor dem sontage so man singet Oculi in der vasten 1357). Or. Perg.: a. a. O. Das Siegel, beschädigt, an Pressel.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach gelobt, den Ritter Konrad Rüdt und dessen Sohn Johann, diese hatten ihm Geld geliehen, an dem Besitz einer Gülte in Bingen nicht zu hindern.

Vollregest:

Eltville - Erzbischof Gerlach bekundet unter Hinweis auf die eingerückte Urk. der Stadt Miltenberg[a] über denselben Kaufvertrag (voriges Regest), dass er die 2.500 Gulden erhalten und zur Lösung seiner Stadt Bingen und der dazu gehörigen Pfandschaft, die er dem Kuno von Falkenstein verpfändet hatte, verwendet hat.[b] Er gelobt, zugleich für seine Nachfolger und das Domkapitel, den Ritter Konrad Rüdt (Rude) und dessen Sohn Johann an dem Besitz der Gülte von 250 Gulden nicht zu hindern. Er hat ihnen diese Gülte bis zur Lösung zu Lehen gegeben. Stirbt der eine, so fällt sie dem anderen zu; sterben beide ohne Lehenserben, so soll der Erzbischof den Töchtern Konrads und deren Erben die Gülte verleihen. Dekan Rudolf, Kustos Reinhard, Schulmeister Gerhard und das ganze Domkapitel bekunden ihre Einwilligung und hängen das Kapitelsiegel an.

- G. zu Eltevil off den nehsten dunrstag vur dem sondage als man singit Oculi in der fasten 1357.

Fußnotenapparat:

[a] Vom 28. Juni 1356. Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürger der Stadt Miltenberg verkaufen dem Ritter Konrad Rüdt und dessen Sohne Johann und deren Erben eine Gülte von 250 kleinen Flor. Gulden auf sich, die Stadt und alle ihre Güter zu Miltenberg um 2.500 kleine Gulden, die sie zum Besten der Stadt verwendet haben. Die Gülte sollen sie jährlich am Martinstag in ein ihnen von den Gläubigern zu bestimmendes Schloß im Umkreis von zwei Meilen um Miltenberg liefern. Wenn die Gülte bis Weihnachten nicht bezahlt ist, dürfen die Gläubiger die Stadt pfänden. Etwaige Zinsverluste (schaden) der Gläubiger müssen zusammen mit dem Hauptgelde ersetzt werden. Die Gläubiger dürfen die Gülte versetzen oder verkaufen, wem sie wollen; die Stadt muß dann den neuen Inhabern die gleiche Urkunde ausstellen. Die Stadt kann die Gülte mit 2.500 Gulden ablösen; bei der Lösung muß sie auch die Gülte bezahlen, die auf den dann abgelaufenen Teil des Jahres kommt. Die Bürgermeister, Schöffen, Räte und Bürger der Städte Aschaffenburg und Amorbach siegeln auf Bitten Miltenbergs mit. - G. 1356 an dem heilgin abinde der heilgin zwolfboten sande Pedirs und sande Pauls. - Vgl. auch das vorige Regest.
[b] Vgl. Reg. 519 mit Anm. 2.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0769, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7060 (Zugriff am 24.04.2024)