Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)
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Vigener, RggEbMz Nr. 0615
Datierung: 30. Mai 1356
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Vigener, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vigener, Regesten mit Verweis auf: Aufgenommen in den Revers Heinrichs, 2 Perg. Or. (v. verschiedener Hand): München, Reichsarchiv (Mainz, Erzstift fasc. 99a). Das Siegel an Pressel (bei b beschädigt). - Kop. (d. Eltvil secunda feria ante ascens. dom. 1357 (!)): Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 255. - Reg: Sauer, Nass. UB. I 3, 301 Nr. 2820 (309 Nr. 2866 aus der Kopie). - Verz.: v. Freyberg, Regesta Boica 8, 353.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Gerlach versetzt dem Ritter Heinrich von Lindau für 1.500 kleine Florentiner Gulden seine Burg Kammerberg.
Vollregest:
Eltville - Erzbischof Gerlach versetzt dem Ritter Heinrich von Lindau (Lyndouwe)[a] für die 1.500 kleinen Flor. Gulden, Mainzer Währung, die er von Heinrich geliehen und an die Lösung seiner Schlösser Bingen (Bynge) und Klopp und dessen, was mit diesen dem Kuno von Falkenstein versetzt war,[b] gewendet hat, mit Willen des Dekans Rudolf, des Schulmeisters Gerhard und des ganzen Domkapitels: seine Burg Kammerberg (Camir-), die sie innehaben sollen mit 27 Mark Brabantisch (die Mark zu 36 Schillingen Heller), die jährlich am 25. Dez. (Cristes tage) zu Lorch auf der Bede fällig sind, mit 20 Mark gleicher Währung (pagaments), die zu derselben Zeit auf der Bede zu Rüdesheim (Ru
Diese Einkünfte sollen nicht von der Pfandsumme abgezogen werden. Die Lösung steht dem Erzbischof jederzeit zu. Kammerberg steht ihm offen gegen jeden. Er muß, wenn die Burg in mainzischem Kriege verloren geht, dem Heinrich binnen einem halben Jahre das Geld geben oder ein anderes Pfand. Wenn er auf Heinrichs Kündigung nicht binnen einem viertel Jahre die Pfandschaft löst, darf Heinrich sie einem Seinesgleichen, der mainzischer Mann oder Burgmann ist, versetzen, nicht aber an Fürsten, Grafen, Herren und Städte. Der Erzbischof will ihn verantworten und in seinem Rechte schützen.
Das Domkapitel erklärt seine Einwilligung und siegelt mit.
- G. zu
Fußnotenapparat:
[a] b: Lyndau, in der Siegelumschrift: Lindau.
[b] Vgl. Reg. 579 Anm. 2.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Gerlach [Eb. 1346-1371] (Aussteller)
- Lindau: Heinrich von (Empfänger)
- Falkenstein: Kuno von (Nennung)
- Losse: Rudolf [Domdekan Mainz] (Nennung)
- Gerhard [Domscholaster Mainz] (Nennung)
Ortsindex
- Bingen - Stadt : Bingen - Stadt (Nennung)
- Kammerburg [Wisper] : Burg (Nennung)
- Eltville : Stadt (Ausstellungsort)
- Bingen - Burg [Klopp] : Bingen - Burg [Klopp] (Nennung)
- Brabant : Brabant (Lokale Währung)
- Lorch : Ort (Nennung)
- Rüdesheim : Ort (Nennung)
Zitierhinweis:
Vigener, RggEbMz Nr. 0615, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6901 (Zugriff am 19.04.2024)