Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0586

Datierung: 29. April 1356

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Reg. (aus einer Abschrift des 15. Jhs. im Stadtarchiv zu Erfurt): Beyer, Erfurter UB. 2, 371 Nr. 464. - Das gleiche Privileg hatte Erzbischof Gerlach der Stadt bereits am 11. Juli 1349 gewährt. Gedr.: Beyer 2, 264 Nr. 318.

Quellenbeschreibung:

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach sagt der Stadt Erfurt zu, dass ihre Bürger von keinem ihm unterstehenden Richter außerhalb Erfurts vor Gericht gezogen werden dürfen.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach bewilligt der Stadt Erfurt, daß ihre Bürger von keinem ihm unterstehenden Richter außerhalb Erfurts vor Gericht gezogen werden dürfen, daß vielmehr Klagen gegen sie nur vorzubringen sind bei dem Provisor des Mainzer Hofes zu Erfurt, Rüdiger vom Hain (de Indagine), Kanoniker des Erfurter Marienstiftes, den er der Stadt als Richter gegeben hat. Er verbietet den ihm unterstehenden Plebanen und Rektoren, richterliche Erlasse entgegen dieser Bewilligung anzunehmen oder auszuführen.

- D. sexta feria proxima ante dominicam Quasimodogeniti 1356.

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Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0586, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6872 (Zugriff am 29.03.2024)