Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0572

Datierung: 22. März 1356

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Gedr.: Bodmann, Rheingauische Altertümer 2, 713 (»«aus der Urschrift"). - Reg.: Schaab, Gesch. der Juden in Mainz 98 ; Roth, Nass. Geschichtsquellen 1, 355 Nr. 35 (irrig: Febr. 27); Sauer, Nass.UB. I 3, 300 Nr. 2311.

Quellenbeschreibung:

Inhalt

Kopfregest:

Vollregest:

Erzbischof Gerlach hat den Baruch Seligman, dessen Weib, Kinder, Mägde und Knechte, die sein Brot essen, als Juden und Bürger angenommen, so dass sie zwei Jahre von Ostern an in seinem Dorfe Rüdesheim im Rheingaue wohnen können. Sie sollen ihm jährlich mit 10 Florent. Gulden dienen. Nach deren Zahlung können sie abziehen; doch müssen sie, wenn sie auch nur 8 Tage über ihre Zeit hinaus dableiben und dann gehen wollen, das Geld für ein ganzes Jahr zahlen. Er heißt seinen Vitztum im Rheingau und alle seine Amtleute und Untertanen, diese Juden als seine Juden und Bürger zu schützen.

- D. 1356 feria tercia post dominicam qua cantatur Reminiscere.

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Keine

Metadaten

Personenindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0572, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6858 (Zugriff am 18.04.2024)