Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0562

Datierung: 20. Februar 1356

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 191, daraus (15. Jh.) 3 f. 117.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Vollregest:

Erzbischof Gerlach erlaubt den Bürgern in seiner Neustadt zu Fritzlar, die jährlich in der Neustadt fälligen Gefälle und Steuern (geschosz) für den Bau und die Ausbesserung ihrer Mauern und Bergfriede und sonst zu ihrem Nutzen zu verwenden. Niemand soll sie an dem Gelde und dem Bau hindern. Sie müssen jährlich vor ihm oder seinem Beauftragten über die Gefälle Rechnung ablegen.

- D. sabbato ante Petri ad cathedram 1356.

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Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0562, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6772 (Zugriff am 28.03.2024)