Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)
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Vigener, RggEbMz Nr. 0527
Datierung: 26. Januar 1356
Quelle
Aussteller:
Archiv: Vigener, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vigener, Regesten mit Verweis auf: Gedr.: Buder, Symmikta observationum 1, 11; Schneidt, Thesaurus iuris Franconici (Heft 12), 2216 (aus Buder)[a], -Erw.: Dürr, Disquisitio de capitulis clausis 76 k (auch bei Ant. Schmidt, Thesaurus iuris eccl. 3, 173).
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Gerlach gebietet dem Severistift zu Erfurt, sein Statut über die Ausbildung der Stiftsmitglieder streng zu beachten.
Vollregest:
Gerlach an Dekan und Kapitel des Severistiftes zu Erfurt: Wie er vernommen hat, wird das einst in ihrem Stifte durch Dekan und Kapitel erlassene und lange Zeit beobachtete Statut wonach die, die in dem Stifte Kanonikate und Pfründen erlangen, bevor sie emanzipiert und als stimmberechtigt ins Kapitel aufgenommen werden, mindestens volle zwei Jahre die Universität (studium generale) besucht haben müssen - seit einiger Zeit nicht befolgt. Da die Nichtbeachtung jener Vorschrift die Kirchen schädigen muss - sie bedürfen zu ihrer Leitung gebildeter Männer -, so befiehlt er ihnen bei Strafe strenge Beobachtung jenes Statuts.
- D. 1356 VII. kal. Febr.
Fußnotenapparat:
[a] S. 2217 Z. 2 lies non statt uno.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Gerlach [Eb. 1346-1371] (Aussteller)
Ortsindex
Zitierhinweis:
Vigener, RggEbMz Nr. 0527, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6661 (Zugriff am 28.03.2024)