Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0464

Datierung: 29. Dezember 1355

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: Wien, Staatsarchiv (Böhmen Nr. 450). Das große Siegel, in Schüssel, das an schwarzen und gelben Seidenfäden hing, liegt bei. - Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 157v, daraus (ohne den ersten Teil) 3 f. 317; Prag, Landesarchiv, Codex 3 f. 190v (16. Jh.). - Gedr.: Ludewig, Reliquiae manuscriptorum 5, 514 (schlecht); Lünig, Codex Germaniae 1, 1171 (aus Ludewig); Würdtwein, Nova subsidia 6, 390 (besser; aus dem Ingrossaturbuch).[b] - Verz. (zu 1356): Georgisch, Regesta 2, 586 Nr. 104; Holzschuher, Oratio de comitiis 59; Würdtwein, Nova subsidia 6 S. XXIX.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach bekundet, dass König Karl als böhmischer König und Bischof Friedrich von Regensburg über Burg Donaustauf ein Tauschvertrag geschlossen haben.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach bekundet, dass über die dem Bischof Friedrich von Regensburg gehörige Burg Donaustauf (Tumstauff), ihr Gebiet und alles Zugehörige König Karl als böhmischer König (zugleich für seine Nachfolger im Königreich Böhmen) und der Bischof folgenden Tauschvertrag geschlossen haben:

Der Kaiser hat die Burg aus den Händen des Edlen Friedrich Auer (Aw-) von Brennberg (-en-) und der Witwe und den Erben des Regensburger Bürgers Rüdiger Reich (Divitis), denen die Burg verpfändet war, mit 11.835 Goldgulden gelöst. 5.000 Goldgulden hat Karl dem Bischof (zum Rückkauf von Gütern seiner Kirche) ausgezahlt, für die übrige Summe will er ihm soviel Güter in Böhmen anweisen, wie Bischof Johann von Olmütz und der Edle Busco von Welhartitz (Wilher-), als Karls Beauftragte, und Bischof Bertold von Eichstätt und Burggraf Johann von Nürnberg, die Brüder des Bischofs von Regensburg, als dessen Beauftragte, bestimmen werden; einigen diese sich nicht, so soll der Papst, falls er mit dem Austausch einverstanden ist, einen bestellen, der dann endgültig entscheidet.

Wenn aber der Papst binnen Jahresfrist nach Ausstellung der Urkunden über den Tausch diesem nicht zugestimmt hat,[a] so kann Karl, wie der Bischof ausdrücklich zugegeben hat, jederzeit von dem Tauschvertrag zurücktreten, die dem Bischof in Böhmen angewiesenen Güter wieder an sich nehmen und Donaustauf solang als Pfand behalten, bis ihm die Summen zurückerstattet sind, die er dem Bischof gegeben hat oder etwa noch geben wird.

Die Patronatsrechte der zu der Burg gehörigen Kirchen und namentlich die Pfarrkirche in Stauffen, die dem bischöflichen Tische inkorporiert ist, hat sich der Bischof für ewig vorbehalten.

Zu diesem Austausch gibt Gerlach seine Zustimmung für den Fall, dass der Papst ihn bestätigt, andernfalls ist er damit einverstanden, dass der Kaiser die Burg Donaustauf als Pfand hat, wie es vorher dargelegt ist.

- D. Nurinberg 1355 in die beati Thome Cantuariensis.

Fußnotenapparat:

[a] Den Vertrag, der (vgl. Heinrich Taub: Böhmer, Fontes 4, 542) ohne Wissen des Domkapitels vollzogen worden war, hat Innocenz VI. am 26. Sept. 1356 verworfen. Reg.: Werunsky, Excerpta ex registris 108 Nr. 386 (vgl. Nr. 388), daraus Böhmer-Huber (Ergänzungsheft) S. 787 Nr. 307 (vgl. Nr. 309). [b] S. 394 Z. 8 v. u. lies ecclesia statt etiam, 7 v. u. fehlt domino nach proprietati.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0464, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6597 (Zugriff am 25.04.2024)