Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0435

Datierung: 6. Dezember 1355

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 151, daraus (15. Jahrh.) 3 f. 101v.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach regelt die Bezahlung der Schulden, die er zur Lösung von Bensheim bei Ritter Konrad Rüdt, Vogt zu Walldürn, gemacht hat.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach tut kund, dass ihm der Ritter Konrad Rüdt (Rude), Vogt zu Walldürn (Durn), 2.000 kleine Flor. Gulden bar geliehen hat und dass er 950 davon an die Lösung seines Schlosses Bensheim[a] gewandt, die übrigen 1.050 anders zu Nutz des Erzstiftes gebraucht hat. Er gelobt, dem Konrad bis Ostern 1356 durch seine und des Domkapitels Briefe eine Gülte von 200 Gulden in dem Amte zu Walldürn anzuweisen, die Konrad von da an jährlich zu Martini erhalten soll, bis ihm die 2.000 Gulden zurückbezahlt sind. Verbrieft der Erzbischof das nicht bis Ostern oder stirbt er vor Rückgabe der 2.000 Gulden, so soll Konrad die Burg Wildenberg, die Stadt Buchen, Burg und Stadt Walldürn und die Ämter daselbst für sich innehaben, bis ihm die Gülte von 200 Gulden verschrieben oder die 2.000 Gulden nebst der etwa rückständigen (virseszin) Gülte bezahlt sind. Vor Ablösung der Gülte sollen Konrad oder seine Erben von Burg und Stadt Walldürn und dem Amte daselbst nicht abgesetzt werden.

- D. die beati Nicolai episcopi 1355.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Reg. 362 ff. und 440.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0435, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6568 (Zugriff am 25.04.2024)