Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0410

Datierung: 25. Oktober 1355

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 188v.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach versetzt sein Schultheißenamt zu Fritzlar seinen dortigen Bürgern Thilmann Boberung und Hans Boden.

Vollregest:

Eltville - Erzbischof Gerlach versetzt sein Schultheißenamt zu Fritzlar (Frist-, Fricz) seinen dortigen Bürgern Thilmann Boberung und Hans Boden für 100 Pfund hessische (hessir) Pfennige. In den nächsten vier Jahren soll er sie nicht von dem Amte entsetzen[a] noch jemand erlauben, es von ihnen zu lösen; nur er selbst darf es mit eigenem Gelde zu seinem Nutzen jederzeit lösen. Nach Ablauf der vier Jahre darf er es jederzeit auch lösen lassen. Die beiden sollen alle Bußen (bruche) unter 10 Schillingen hessischer Pfennige einnehmen (ohne Abschlag) und was sonst dem Schultheißen seit alters zusteht. Alle anderen Strafgelder (bruche und wette) gehören dem Erzbischof, und sie haben damit nichts zu schaffen.

- D. Eltevil dominica ante omnium sanctorum 1355.

Fußnotenapparat:

[a] Bereits am 4. Febr. 1357 (s. dort) erhält ein anderer das Amt.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0410, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6543 (Zugriff am 28.03.2024)