Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0400

Datierung: 6. Oktober 1355

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 141.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach nimmt Vivis von Aldenhoven und Man von Sondenrode zu Juden in Bensheim an.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach nimmt Vivis (Vinis?) von Aldenhoven und Man von Sondenrode zu Juden. Sie sollen in Bensheim oder in einer anderen Stadt des Erzstiftes drei Jahre sitzen. Im ersten Jahre geben sie keine Gülte, sondern nur 3 Gulden als Zins von zwei Häusern, die er ihnen geliehen hat. In den beiden anderen Jahren hat Vivis 8 Pfund Heller und Man 7 Pfund Heller zu geben; höher soll er sie nicht schätzen. Er verspricht ihnen, ihren Weibern, Kindern und ihrem Gesinde Schutz und Hilfe wie seinen anderen Juden. Wenn sie nach drei Jahren nicht länger bei ihm bleiben wollen, soll er sie und ihr Gut drei Meilen weit von ihrem Wohnort geleiten.

- D. Eltevil tercia feria post Michaelis 1355.

Quellenkommentar:

Von einer anderen erzb. Urkunde dieses Tages ist im Ingrossaturbuch 4 f. 141 nur der folgende Schluss erhalten (f. 140 fehlt): kost oder virlu<o>st, der er uns odir unserm stifte berechen mochte, vorbehalden. Des zu<o> urkunde ist unsir inges[igel] an diesen brieff gehenkit. D. Eltevil tercia feria proxima post Michaelis 1355.

Quellenansicht

Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0400, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6533 (Zugriff am 20.04.2024)