Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)
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Vigener, RggEbMz Nr. 0372
Datierung: 3. August 1355
Quelle
Aussteller:
Archiv: Vigener, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: Darmstadt (Gernsheim Nr. 16). Des große Siegel (stark beschädigt) an Pressel. - Kop.: Würzburg, Mainzer Bücher Nr. 35 f. 206v, mit D. secunda feria proxima post diem beati Jacobi apostoli 1355 [Juli 27]: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 132v und daraus (15. Jh.) 3 f. 95. - Gedr.: Dahl, Beschreibung des Fürstentums Lorsch, UB. S. l25f. (»aus d. Original«, aber ohne Monatsdatum!) - Reg.: Scriba, Hess. Regesten 1, 100 Nr. 1055.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Gerlach regelt finanzielle Angelegenheiten hinsichtlich der Lösung der Stadt Bensheim.
Vollregest:
Erzbischof Gerlach verkauft eine Jahresgülte von 160 Malter Korn, die ihm in seinem Dorfe Gernsheim für die erzbischöfliche Tafel fällig ist und die er jetzt anderen Leuten zu verkaufen sich verpflichtet (virdinget) hatte, [a] dem Dekan Rudolf, dem Kustos Heinrich, dem Schulmeister Gerhard und dem ganzen Kapitel, Vikaren und Gesellen seines Stiftes für die Präsenz um 950 kleine Goldgulden, die er an die Lösung seiner Stadt Bensheim [b] gewendet hat. Wird ihnen die Korngülte nicht zwischen dem 15. August und 8. September (assumpcio und nativitas Maria) in Mainz gereicht, so sollen sie, bis die Gülte bezahlt wird, die Nutznießung der Hälfte seines Hofes zu Gernsheim mit der Hälfte aller Gülten, Zehnten, Renten und Güter haben. Auf die andere Hälfte des Hofes, der Zehnten, Renten und Gefälle haben sie das Vorkaufsrecht. Seinen Amtleuten, Kellnern oder Schreibern in dem (ubir daz) Dorf befiehlt er, die Gülte ohne seine Quittung oder sein Gebot rechtzeitig zu liefern, er sei im Lande oder nicht. Der Wiederkauf mit 950 Gulden steht ihm jederzeit zu.
- G. zu
Fußnotenapparat:
[a] Die beiden Verkaufsurkunden waren bereits in das Registerbuch eingetragen. Erzbischof Gerlach verkauft je 80 Malter für 475 flor. Gulden (die er für die Lösung Bensheims verwendet hat) an Gu<o>de von Cronberg, die Witwe des Ritters Heinrich Beyer von Boppard, und an den Ritter Hartmann von Cronberg. Beide Gülten sind jährlich zwischen dem 15. August und 8. September [assumpcio und nativitas Mar.) nach Oppenheim oder Tannenberg zu liefern. Der Erzbischof setzt dafür zu Unterpfand je die Hälfte seines Hofes zu Gernsheim mit je der Hälfte aller Gülten, Zehnten, Renten und Güter, die er in Gernsheim hat. Die Lösung steht ihm jährlich vor dem 24. Juni (Joh. bapt. als er geborn wart) zu. Das Domkapital (genannt: Dekan Rudolf, Kustos Heinrich, Schulmeister Gerhard) bekundet seine Einwilligung und siegelt mit. - Kopien (ohne Datum): Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 130v und und 131v. Beide sind durchgestrichen und von der Hand des Schreibers mit "vacat" versehen. Dieselbe Hand hat unmittelbar darnach die Verkaufsurkunde für das Domkapitel eingetragen.
[b] Vgl. Reg. 362ff.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Kronberg: Hartmann von (Nennung)
- Bienbach: Heinrich von [Domkustos] (Nennung)
- Beyer von Boppard: Heinrich (Nennung)
- Mainz: Gerlach [Eb. 1346-1371] (Aussteller)
- Losse: Rudolf [Domdekan Mainz] (Nennung)
- Beyer von Boppard: Gude (Nennung)
- Gerhard [Domscholaster Mainz] (Nennung)
Ortsindex
- Oppenheim : Stadt (Nennung)
- Tannenberg [Bergstraße] : Burg (Nennung)
- Gernsheim : Stadt (Nennung)
- Bensheim [a.d.B.] : Stadt (Bensheim) (Nennung)
Zitierhinweis:
Vigener, RggEbMz Nr. 0372, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6505 (Zugriff am 19.04.2024)