Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0351

Datierung: 28. Juni 1355

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: Hannover, Staatsarchiv (Mariengarten 180). Das abhangende Sekret ist leicht beschädigt. - Kop. (um 1500): Hannover, Kgl. Bibliothek, Copiale monasterii ad ortum (XXIII 765 a) f. 8v. - Neuere Abschr.: Hannover, Staatsarchiv (Kopiar III 140 S. 207) und Bibliothek (XXIII 764 f. 35). - Reg. (mit kurz. Auszug): Blauel im Neuen vaterl. Archiv (v. Spiel u. Spangenberg) 1826 Band 2 S. 247.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach regelt die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klosters in Reinhausen.

Vollregest:

Erzbischof Gerlach an Dietrich gen. Rode, Offizial des Stiftes zu Nörten, seinen lieben Kleriker: Johannes, erwählter und bestätigter Abt, Hermann, Dekan, und der ganze Konvent des Klosters S. Christophori in Reinhausen (Reynehusen) O. S. B. haben ihm vorgestellt, dass sie aus unvorhergesehenen Ursachen und insbesondere infolge der immer wiederkehrenden räuberischen Einfälle böswilliger Leute und mannigfacher Erpressungen grausamer Tyrannen mit einer Schuldenlast von mindestens 300 Mark Silber beschwert seien, dass sie täglich von ihren Gläubigen vor das geistliche und sogar das weltliche Gericht geladen, dass sie suspendiert und exkommuniziert und ihr Kloster interdiziert, ihr Besitz geplündert und weggenommen, und sie überhaupt in einer Weise gepeinigt würden, dass sie kaum atmen könnten.

Da nun ein großer Teil ihrer Güter, wie dort jedermann wisse, für andere Schulden bereits verpfändet sei und sie keinen anderen Besitz hätten, mit dem sich die Schulden so gut tilgen ließen, als wenn sie ihren Zehnten in dem Dorfe und der Gemarkung des Dorfes Dransfeld (Dranvelde) der Äbtissin und dem Konvent des [Cisterzienser-]Nonnenklosters Mariengarten (in orto) verkauften, so möge der Erzbischof in die Veräußerung dieses Zehnten einwilligen.

Erzbischof Gerlach aber erklärt, dass er zu einer solchen verpönten (dampnate) Veräußerung - es wäre ein höchst verderbliches Beispiel, wenn Zehnten, also geistliche Dinge, durch Ordensleute (religiosi) von Ordensleuten durch zeitlichen Lohn gekauft würden gegen die kanonische Gesetze - niemals seine Zustimmung oder seine Ermächtigung geben werde und heißt den Dietrich, er solle, damit das Kloster und seine Insassen nicht zu Grunde gehen müssten, als sein Vertreter, irgend einer anderen, rechtlich zulässigen Veräußerung bis zur Höhe von 300 Mark zustimmen und sie statt seiner nach kanonischer Vorschrift gutheißen, wofern sich die Angaben des Klosters als wahr erweisen und die Veräußerung klärlich zum Nutzen des Klosters geschieht.[a]

- D. 1355 IV. kal. Julii.

Fußnotenapparat:

[a] In der Urkunde des Klosters zu Reinhausen über die »Schenkung« des Zehnten in Dransfeld von 1355 Sept. 11 (A. et facta sunt hec in monasteri nostro Reynehusen predicto in capitulario nostri ibidem 1355 III. ydus Sept.) erklärt dann Dietrich (Thydericus Rufi) als Beauftragter Erzbischof Gerlachs, dass diese Schenkung mit seiner Einwilligung geschehen sei, nachdem vorher das Kloster Mariengarten dem zu Reinhausen für die Bestätigung des Abtes 12 Mark und 40 Mark Silber Göttinger Währung, wofür dem Kloster Reinhausen der Zehnte verpfändet war, als Geschenk überlassen hatte. Dietrich besiegelt die Urkunde mit seinem Offizialsiegel. - Or. Perg.: a. a. O. 181. Das abhangende ovale Siegel Dietrichs (grün, mit Rücksiegel) beschädigt; die ovalen Siegel des Abtes und des Konventes (ecclesie) an Presseln. - Kop. und Abschr. a. a. O. - Gedr.: Behrens, Stammbaum der Herren v. Grone 16 Nr. 5. - Reg.: Hempel, Inventatium 2, 293 Nr. 21; Blauel a. a. O. 249; Wintzingerode-Knorr, Wüstungen des Eichsfeldes 653.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0351, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6484 (Zugriff am 23.04.2024)