Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0328

Datierung: 23. Mai 1355

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 f. 183, daraus (15. Jh.) 3 f. 114v. - Gedr.: Beyer, Erfurter UB. 2, 350 Nr. 431 (aus 3).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach bestimmt Schiedsrichter für Streitigkeiten zwischen ihm und den Städten Erfurt und Mühlhausen.

Vollregest:

Eltville - Erzbischof Gerlach bekennt, dass er zur Beilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen ihm, seinen Mannen, Burgmannen, Untertanen, Helfern oder Dienern einerseits und seiner Stadt Erfurt und der Stadt Mühlhausen und ihren Helfern oder Dienern andrerseits für die Dauer seines Bündnisses mit beiden Städten also bis zum 11. November 1360, die Ritter Heinrich von Westernhagen (Westirhain) und Hermann von Mihla (My-) erkoren hat. (Bestimmungen über das Verfahren wie im vorigen Regest; wenn Mühlhausen mahnt, soll die Tagung in Erfurt oder Langensalza sein.) Wenn einer der beiden Ritter stirbt, weggeht oder dem erzb. Provisor zu Erfurt meldet, dass er sich der Sache nicht annehmen will, so hat der Erzbischof binnen einem Monat einen anderen zu erwählen. Er will für Kost und Schaden beider aufkommen. Ihre Richtersprüche sollen ihnen von dem Erzbischof und den Seinen nicht verdacht werden.

- D. Eltevil in vigilia penthecostes 1355.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Reg. 327.

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Keine

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0328, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6411 (Zugriff am 19.04.2024)