Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0325

Datierung: 17. Mai 1355

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: München, Reichsarchiv (Mainz, Domkapitel fasc. 109 a). Die zwei Siegel (das Werners beschädigt) an Presseln. - Kop. in einem Papierheft (um 1450): ebenda fasc. 29 f. 4.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Milchlinge bestätigen, dass Erzbischof Gerlach sie für eine ausstehende Schuld entschädigt hat.

Vollregest:

Die Brüder Konrad und Werner Milchling (Milche-) bekennen, dass ihr lieber gnädiger Herr Erzbischof Gerlach ihnen für die 1.000 kleinen Flor. Goldgulden, die er ihnen schuldet, mit Willen des Dekans Rudolf, des Kustos Heinrich, des Schulmeisters Gerhard und des ganzen Domkapitels eine jährliche Gülte von 100 Gulden derselben Währung in seinem Land, seinen Dörfern und Gerichten zu Amöneburg und Neustadt (zu der Nuwinstad) angewiesen hat, 50 am 1. Mai (Walpurge dag) aus der Maibede, 50 am 29. Sept. (Michahels dag) aus der Herbstbede fallend.

So oft die Gülte ausbleibt, können sie pfänden, ohne dass der Erzbischof und sein Bruder Johann, Graf von Nassau, Herr zu Merenberg, oder wer sonst da zu Lande mainzischer Pfleger ist, sie hindern darf.

Der Erzbischof kann die Gülte jederzeit ablösen, die 1.000 Gulden hat er dann zu Amöneburg zu zahlen und von da zwei Meilen weit zu geleiten. Falls sie dem Erzbischof durch Zeugen (mit kuntschaf) oder Eid beweisen, dass sie das Geld nötig haben, dürfen sie die Gülte, wenn der Erzbischof sie in der vierteljährigen Kündigungsfrist nicht löst, an andere, doch nicht an Herren versetzen; dem neuen Pfandträger hat der Erzbischof die Gülte unter seinem Siegel und dem des Domkapitels zu verbriefen.

Die Aussteller sollen in den Mainzer Schlössern und Landen von allen geistlichen und weltlichen Gerichten unbeschwert bleiben, ausgenommen des Papstes und des römischen Königs Gerichte, und dazu sollen der Erzbischof und die Seinen ihr Bestes tun.

- G. zu Ameneburg uff den su<ondag nach unsirs herren uffvard 1355.

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0325, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6408 (Zugriff am 20.04.2024)