Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)
3168 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 292.
Vigener, RggEbMz Nr. 0291
Datierung: 22. Februar 1355
Quelle
Aussteller:
Archiv: Vigener, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Vigener, Regesten mit Verweis auf: Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 107v, daraus (15. Jh.) 3 fol. 80. - Gedruckt: Simon, Gesch. der Grafen v. Erbach, UB. 62 Nr. 60.[a] Regest: Wörner, Ergänzungsheft zu Scribas Hess. Regesten 34 Nr. 427. - Vgl. Draudt im Archiv f. hess. Gesch. 13 (1874), 402.
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Gerlach verkauft Burg Fürstenau und die Hälfte des Dorfes König einigen Schenken von Erbach,
Vollregest:
Erzbischof Gerlach von Mainz verkauft mit Willen des Dekans Rudolf, des Kustos Heinrich und des ganzen Domkapitels seine Burg Fürstenau (hu
Fürstenau steht dem Erzbischof offen gegen jedermann; schädigt er sie, so soll er ihnen Ersatz geben, aber sie dürfen den Schaden nicht auf die Burg schlagen. Werden sie in dem Besitze bedroht, so hilft er ihnen. Sie dürfen Burg und Dorf an einen Ihresgleichen, der des Erzstiftes Mann ist, verkaufen, aber nicht für mehr als 702 Pfund; der Käufer übernimmt dieselben Pflichten wie sie. Der Erzbischof hat 1/4 Jahr lang Vorkaufsrecht. Die Käufer erhalten zu der Burg die Leute, die weiland Peter von Hochhausen (-husen) dem Schenken Konrad ausantwortete, die Mühle, die aus Peters Hand für 30 Pfund Heller gelöst wurde, das Gut, das man von Pennigsager um 5 Pfund Heller löste, und den Hof, den man von dem Hofmann (hoveman) daselbst um 24 Pfund Heller löste. Das Erzstift kann die Burg und das halbe Dorf mit dem Zugehörigen jederzeit zurückkaufen. Das Kaufgeld ist in Gulden, Turnosen, lötigem Gold oder Silber nach Frankfurter Währung zu bezahlen. Die Gülten erhält dann jeder Teil nach Maßgabe des Zeitpunktes, da die Lösung geschieht. Das Domkapitel (s. oben) siegelt mit.
- D. 1355 dominica ante diem beati Mathie apostoli.
Fußnotenapparat:
[a] Aus Ingrossaturbuch 3. - S. 62 letzte Zeile u. S. 64 Mitte lies Kunczich (-ig) statt Kuntpich (-ig); S. 63 Z. 18 ist fälschlich tusend zugefügt; S. 64 Absatz 2 Z. 1 lies es (Ingr.buch 4: iz) statt so.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Gerlach [Eb. 1346-1371] (Aussteller)
- Schenk zu Erbach: Konrad (Nennung)
- Pennigsager [ein Mann] (Nennung)
- Schenk zu Erbach: Johann (Nennung)
- Hochhausen: Peter von
Ortsindex
- Fürstenau [Michelstadt] : Burg (Nennung)
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Lokale Währung)
Zitierhinweis:
Vigener, RggEbMz Nr. 0291, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6055 (Zugriff am 20.04.2024)