Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0263

Datierung: 1354

Quelle

Aussteller:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Undat.[a] Kop.: Würzburg, Ingrossaturbuch 4 fol. 37, daraus (15. Jh.) 3 fol. 33v.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Gerlach von Mainz einigt sich mit den Deutschherren in Mergentheim, Prozelten, Neubrunn und Argshofen. 

Vollregest:

 Erzbischof Gerlach von Mainz ist mit den Komturen und den Deutschherren der Häuser zu Mergentheim, Prozelten (Brotselden), Neubrunn (Nuwenbrun) und Argshofen (Argeshoven) übereingekommen, dass sie die jährliche Gülte, die das Erzstift bislang von ihnen auf dem Hofe zu Zimmern (Cy-) bei Grünsfeld (Grunsfelt) und den zugehörigen Gütern hatte, auf ihren Hof und ihre Güter in Röllbach (Rerle-, Rele-) angewiesen haben (aus verschiedenen Gründen, namentlich deshalb, weil sie hier dem Erzstifte besser liegt als in Zimmern) und dass die Deutschherren den Hof zu Zimmern und die zugehörigen Güter mit seinem Willen dem Grafen Gerhard von Rieneck (Ry<e>necke), seiner Frau Mene und beider Erben (Söhnen und Töchtern) verkauft haben. Er verzichtet diesen gegenüber auf die Gülte, die er zu Zimmern hatte, und auf alle Ansprüche und Forderungen. 

Fußnotenapparat:

 [a] »Des zu urkunde etc.« 

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0263, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/5713 (Zugriff am 19.04.2024)